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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nay-Elektoanlagen AG, 8001 Zurich

 

1. Anwendungsbereich und Geltung
Für den Geschäftsverkehr zwischen Nay-Elekroanlagen AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen (AGB). Der Kunde anerkennt mit der Erteilung eines Auftrages, der Annahme des Angebots bzw. mit dem Abschluss eines Vertrages die Verbindlichkeit dieser AGB. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Aufträge und Verträge von Nay-Elekroanlagen AG. 

 

2. Rechte an Angeboten 

Angebote bleiben Eigentum der Nay-Elekroanlagen AG und sind im Falle eines Nichtzustandekommen des Werkvertrages auf Verlangen zurückzugeben. Angebote dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Nay-Elekroanlagen AG kopiert, Dritten weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Projektberichte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weitere Unterlagen bleiben Eigentum der Nay-Elekroanlagen AG und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden. 

Soweit keine Angaben hinsichtlich der Offertgültigkeit auf dem Angebot enthalten sind, sind die Angebote von Nay-Elekroanlagen AG 3 Monate gültig. 

3. Eigentumsvorbehalt

Die von der Nay-Elekroanlagen AG gelieferten bzw. montierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises ausdrücklich im Eigentum der Nay-Elekroanlagen AG in Zürich. Das Unternehmen kann zur Herausgabe solcher Gegenstände verlangen, wenn die Zahlung nach erfolgter Mahnung nicht geleistet wurde. 

 

4. Vertrag

Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden (Telefon, Fax, Briefpost, E-Mail, Internet oder persönlich) ohne vorausgehendes schriftliches Angebot von Nay-Elekroanlagen AG bilden ein verbindliches Angebot des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme der Kundenbestellung durch Nay-Elekroanlagen AG zustande. Eine schriftliche Bestätigung wird von Nay-Elekroanlagen AG nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden ausgeführt. 

5. Sicherheitsvorschriften

Der Besteller ist verpflichtet, Nay-Elekroanlagen AG über bestehende, verdeckte Leitungen, asbesthaltige Materialien und andere umweltbelastende oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu informieren. Kommt der Besteller dieser Informationspflicht nicht nach, ist Nay-Elekroanlagen AG von jeder Haftung für Schäden oder Folgeschäden befreit. 

 

6. Garantie und Haftungsbegrenzung 

Für Lieferungen, Installationen und Montagen gelten die Garantiebestimmungen der SIA Norm 118.Für Fremdfabrikate gelten ausschliesslich die Garantie- und Lieferverpflichtungen der Herstellerfirma. Bei unsachgemässer Behandlung der Anlageteile oder bei Einwirkung durch Drittpersonen erlischt die Garantie. Die Nay-Elekroanlagen AG lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitung, von denen sie keine Pläne oder Informationen erhalten hat. Dies gilt bei Durchbrüchen, Kernbohrungen, Befestigungspunkten und Schlitzen. Ausgenommen von dieser Haftungsgrenze sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind. 

 

7. Lieferung

Nay-Elekroanlagen AG haftet nicht für Lieferverzögerungen von Zulieferern und Herstellern. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für bauseitige Lieferungen wird jede Haftung abgelehnt.

 

8. Retouren

Nay-Elekroanlagen AG kann nur Waren zurücknehmen, die unversehrt in der Originalverpackung sind und deren Lieferung durch Nay-Elekroanlagen AG mit einem Lieferschein oder einer Rechnung belegt werden kann. 

 

9. Technische Daten 

Sämtliche technische Angaben, Daten und Abmessungen welche auf Angaben der betr. Lieferanten resp. Herstellern basieren, sind keine Zusicherung von Nay-Elekroanlagen AG. Für diese Daten lehnen wir jede Haftung ab. 

 

10. Preise und Zahlungsbedingungen 

Sofern bei Regiearbeiten nichts anderes vereinbart wird, werden jeweils die zur Zeit der Ausführung gültigen Ansätze in Rechnung gestellt und verstehen sich rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge, wie Skonto, Rabatte oder andere Gebühren. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen der Nay-Elekroanlagen AG ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Nay-Elekroanlagen AG mit Forderungen von ihm zu verrechnen. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum berücksichtigt. Je nach Grösse und Fortschritt des Auftrages werden Akontozahlungen fällig. Bei Photovoltaikanlagen und Leuchten Bestellungen können bis zu 50% des Offertbetrages bei Bestellung fällig werden. Weitere Angaben entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot. 

 

11. Beanstandungen 

Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum angebracht werden. 

 

12. Gerichtsstand 

Für die Beurteilung aller zwischen der Nay-Elekroanlagen AG in Zürich und dem Käufer bzw. Besteller entstandenen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen oder Dienstleistungen ist der Gerichtstand Zürich. 

Vorstehende Bedingungen gelten ausschliesslich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, ab sofort für alle Lieferungen und Dienstleistungen. 

AGB vom 6.5.2019

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